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Maklerprovision in Deutschland – Wer zahlt?

Maklerprovision in Deutschland: Höhe, Fälligkeit, Zahlung und rechtliche Lage

Die Maklerprovision ist ein zentrales Thema beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Deutschland. Egal, ob es um den Verkauf eines Hauses in Düsseldorf oder einer Wohnung in Ratingen geht – die Frage, wie hoch die Maklerprovision ist, wer sie zahlt und wann sie fällig wird, beschäftigt viele Käufer und Verkäufer. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Maklerprovision in Deutschland und beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch als Maklercourtage bezeichnet, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienste erhält. Diese Provision wird fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt. In Deutschland ist die Höhe der Maklerprovision nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird durch Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber bestimmt. Allerdings gibt es regional übliche Richtwerte, an denen sich die Maklercourtage orientiert.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland?

Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Bundesland und Art der Immobilie. Im Durchschnitt liegt die Maklerprovision in Deutschland zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In vielen Fällen wird diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Beispielhafte Provisionssätze nach Bundesland:

  • Nordrhein-Westfalen (z.B. Düsseldorf, Ratingen, Mettmann): Üblich sind hier 7,14 % des Kaufpreises, wobei Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der Provision zahlen.
  • Bayern und Baden-Württemberg: Die Maklerprovision liegt hier meist bei 7,14 %, ebenfalls zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
  • Berlin und Brandenburg: In diesen Bundesländern liegt die Provision bei 6 % zzgl. MwSt., ebenfalls meist geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Prozentsätze als Richtwerte gelten und die tatsächliche Höhe der Maklerprovision verhandelbar ist.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel erst dann fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig unterzeichnet ist. Das bedeutet, dass der Makler erst dann Anspruch auf seine Vergütung hat, wenn er seine Dienstleistung erfolgreich erbracht hat. Dies ist gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass der Makler nur bei Erfolg entlohnt wird.

Die Zahlung der Provision erfolgt meist unmittelbar nach Vertragsabschluss, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Der Makler stellt eine entsprechende Rechnung aus, die entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder von beiden Parteien gemeinsam beglichen wird.

Wer zahlt die Maklerprovision?

Wer die Maklerprovision zahlt, hängt von der Art des Immobiliengeschäfts und den regionalen Gepflogenheiten ab. Seit der Reform des Maklerrechts im Dezember 2020 gibt es jedoch klare gesetzliche Regelungen, die den Provisionsanteil zwischen Käufer und Verkäufer neu regeln.

Maklerprovision beim Kauf von Immobilien:

Seit der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips für Kaufimmobilien im Dezember 2020 gilt: Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, muss er mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Der Rest der Provision kann auf den Käufer abgewälzt werden. Das bedeutet, dass der Käufer maximal die Hälfte der Maklercourtage übernehmen muss. Diese Regelung gilt für die meisten Immobiliengeschäfte in Deutschland.

Maklerprovision bei Vermietung:

Bei der Vermietung von Immobilien gilt das Bestellerprinzip bereits seit 2015. Hier zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat – in der Regel also der Vermieter. Mieter müssen somit keine Maklerprovision mehr zahlen, es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt, eine passende Wohnung zu finden.

Die rechtliche Lage zur Maklerprovision

Die rechtliche Lage zur Maklerprovision wurde durch verschiedene Gesetzesänderungen in den letzten Jahren zunehmend verbraucherfreundlicher gestaltet. Vor allem das neue Maklerrecht, das im Dezember 2020 in Kraft trat, schützt Käufer und Mieter besser vor überhöhten Provisionsforderungen und sorgt für mehr Transparenz.

Wesentliche Punkte des neuen Maklerrechts:

  1. Kostenteilung beim Immobilienkauf: Verkäufer müssen mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen, wenn sie den Makler beauftragt haben. Diese Regelung sorgt für eine faire Aufteilung der Kosten und stärkt die Position der Käufer.
  2. Vertragliche Vereinbarungen: Die Maklerprovision muss vertraglich klar festgelegt sein. Das bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer schriftlich über die Höhe der Provision informiert werden müssen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen.
  3. Kein Verzicht auf Provision: Der Makler kann seine Provision nicht durch einseitige Erklärungen oder Vereinbarungen erlassen. Das bedeutet, dass er immer Anspruch auf sein Honorar hat, sofern seine Leistungen zum Abschluss eines Vertrages führen.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass der Immobilienmarkt transparenter und fairer wird, insbesondere für Käufer, die oft mit hohen Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie konfrontiert sind.

Weitere wichtige Aspekte zur Maklerprovision

Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision

Ein Aspekt, den viele Käufer und Verkäufer übersehen, ist der Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision. Die Höhe der Provision ist zwar oft standardisiert, aber nicht in Stein gemeißelt. Es lohnt sich, mit dem Makler über eine Reduzierung der Provision zu verhandeln, insbesondere wenn der Immobilienmarkt angespannt ist oder mehrere potenzielle Käufer vorhanden sind.

Rückerstattung der Maklerprovision bei Nichterfolg

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, was passiert, wenn der Kaufvertrag letztlich nicht zustande kommt. Grundsätzlich hat der Makler nur dann Anspruch auf seine Provision, wenn der Vertrag tatsächlich abgeschlossen wird. Sollte der Käufer beispielsweise nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, muss der Makler die bereits gezahlte Provision zurückerstatten. Dies schützt Käufer vor unnötigen Kosten, wenn der Verkauf nicht wie geplant verläuft.

Regionaler Unterschied bei der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist von Region zu Region unterschiedlich. So kann beispielsweise die Maklercourtage in Düsseldorf oder Neuss höher ausfallen als in kleineren Städten wie Kempen oder Heiligenhaus. Regionale Unterschiede resultieren aus der Marktlage und der allgemeinen Nachfrage nach Immobilien. In Städten mit hohem Wettbewerb und starker Nachfrage können Makler tendenziell höhere Provisionen verlangen.

Fazit: Maklerprovision in Deutschland

Die Maklerprovision ist ein zentraler Bestandteil jedes Immobiliengeschäfts in Deutschland. Wie hoch die Provision ausfällt, wer sie zahlt und wann sie fällig wird, hängt von vielen Faktoren ab, darunter regionale Gepflogenheiten, die Art der Immobilie und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit den gesetzlichen Neuregelungen zur Aufteilung der Maklerkosten und dem Bestellerprinzip hat sich die Lage für Käufer und Mieter deutlich verbessert. Dennoch sollten Immobilienkäufer und Verkäufer die Höhe der Maklercourtage stets im Blick haben und gegebenenfalls über eine Reduzierung verhandeln.

Für Verkäufer, die beispielsweise ihr Haus in Düsseldorf verkaufen möchten, ist es ratsam, sich gut über die regionalen Gegebenheiten zu informieren und einen erfahrenen Immobilienmakler in Düsseldorf zu Rate zu ziehen. Denn trotz der Kosten kann ein professioneller Makler dazu beitragen, den besten Preis für die Immobilie zu erzielen und den Verkaufsprozess effizient und rechtssicher zu gestalten.