Stand: August 2026
Notarkosten beim Hauskauf: Was 1,5 % wirklich enthalten – Gebühren, Posten, Rechenbeispiele

Kurz erklärt
Notar und Grundbuchamt kosten beim Hauskauf zusammen rund 1,5 % des Kaufpreises – etwa 1,0 % Notar und 0,5 % Grundbuchamt. Bei 650.000 € sind das gut 9.500 €. Die Gebühren sind nicht verhandelbar: Sie ergeben sich zwingend aus dem GNotKG und dem Geschäftswert, jeder Notar rechnet identisch ab. Bezahlt werden sie in der Regel vollständig vom Käufer; Kosten für die Lastenfreistellung des Verkäufers – also das Löschen alter Grundschulden – trägt der Verkäufer.
„1,5 % Notar" steht in jedem Nebenkostenrechner – aber selten steht dabei, woraus sich der Betrag zusammensetzt. Tatsächlich sind es sechs bis acht einzelne Gebührentatbestände nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, und ein Teil davon lässt sich durch die Gestaltung des Kaufvertrags beeinflussen.
Dieser Beitrag zerlegt die Posten, zeigt Rechenbeispiele für typische Düsseldorfer Kaufpreise und klärt, welche Kosten Verkäufer selbst tragen.
Warum Notarkosten nicht verhandelbar sind
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Grundlage ist der Geschäftswert – beim Immobilienkauf regelmäßig der Kaufpreis. Aus dem Geschäftswert ergibt sich über die Tabelle B des GNotKG eine feste Einzelgebühr, die je Tätigkeit mit einem Faktor multipliziert wird (z. B. 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags).
Rabatte sind dem Notar gesetzlich untersagt (§ 125 GNotKG). Wer bei einem Notar ein deutlich günstigeres Angebot erhält, vergleicht in der Regel einen anderen Leistungsumfang – nicht einen anderen Preis.
Die Kostenposten im Einzelnen
- Beurkundung des Kaufvertrags (Faktor 2,0): der größte Einzelposten, rund 0,7–0,8 % des Kaufpreises.
- Vollzug und Betreuung (je Faktor 0,5): Einholung von Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt, Überwachung der Fälligkeitsvoraussetzungen.
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch: sichert dem Käufer den Rang bis zur Eigentumsumschreibung – Gerichtsgebühr am Grundbuchamt.
- Eigentumsumschreibung: Gerichtsgebühr für die eigentliche Eintragung des neuen Eigentümers.
- Grundschuldbestellung: Beurkundung und Eintragung der Finanzierungsgrundschuld – bemisst sich nach dem Darlehensbetrag, nicht nach dem Kaufpreis.
- Notaranderkonto (nur wenn nötig): zusätzliche Gebühr; bei Standardkäufen mit Direktzahlung meist entbehrlich.
- Auslagen und 19 % Umsatzsteuer: Post, Grundbuchabrufe, Kopien – auf die Notargebühren fällt Umsatzsteuer an, auf Gerichtsgebühren nicht.
Rechenbeispiel: 650.000 € Kaufpreis, 500.000 € Darlehen
- Beurkundung Kaufvertrag inkl. Vollzug und Betreuung: ca. 5.400 € netto
- Grundschuldbestellung (500.000 €): ca. 1.100 € netto
- Auslagen: ca. 150 € netto
- 19 % Umsatzsteuer auf die Notarleistungen: ca. 1.260 €
- Grundbuchamt (Auflassungsvormerkung, Umschreibung, Grundschuld): ca. 2.300 €
- Summe: ca. 10.200 € – rund 1,57 % des Kaufpreises
Alle Werte sind Orientierungswerte auf Basis der GNotKG-Tabelle; die verbindliche Kostenberechnung erstellt der beauftragte Notar. Bei geringerem Darlehen oder vollständiger Eigenkapitalzahlung entfällt der Grundschuldanteil und die Quote sinkt in Richtung 1,2 %.
Wer zahlt was: Käufer und Verkäufer
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eigentumsumschreibung – so steht es auch in praktisch jedem Kaufvertrag. Der Verkäufer zahlt jedoch:
- die Lastenfreistellung: Löschung alter Grundschulden, inklusive Treuhandauftrag und Löschungsbewilligung der Bank
- Kosten für eigene Genehmigungen oder Vollmachten (z. B. Betreuer, Erbnachweis)
- ggf. Kosten einer Grundbuchberichtigung nach Erbfall (Erbenachweis)
Praxiswert: Die Lastenfreistellung kostet den Verkäufer je Grundschuld meist 150 bis 400 € – ein überschaubarer Posten, der aber terminlich entscheidend ist, weil ohne Löschungsbewilligung kein Kaufpreis fließt.
Wo Sie legal sparen können
- Auf Notaranderkonto verzichten: Bei sauberer Lastenfreistellung und gesicherter Finanzierung ist die Direktzahlung Standard und spart eine komplette Gebühr.
- Inventar gesondert ausweisen: senkt zwar nicht die Notargebühr (Geschäftswert), aber die Grunderwerbsteuer erheblich.
- Grundschuld nur in Höhe des Darlehens bestellen: Ein „Sicherheitsaufschlag" erhöht direkt die Gebühr.
- Entwurf früh prüfen: Nachträgliche Änderungen und zusätzliche Beurkundungstermine kosten zusätzlich – ein sorgfältig vorbereiteter Entwurf ist der günstigste Notartermin.
Übersicht
| Kaufpreis | Notar (inkl. USt.) | Grundbuchamt | Gesamt (≈ % vom Kaufpreis) |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | ca. 4.100 € | ca. 1.300 € | ca. 5.400 € (1,8 %) |
| 450.000 € | ca. 5.500 € | ca. 1.750 € | ca. 7.250 € (1,6 %) |
| 650.000 € | ca. 7.900 € | ca. 2.300 € | ca. 10.200 € (1,57 %) |
| 850.000 € | ca. 9.600 € | ca. 2.900 € | ca. 12.500 € (1,47 %) |
| 1.200.000 € | ca. 12.600 € | ca. 3.900 € | ca. 16.500 € (1,38 %) |
| 2.500.000 € | ca. 22.900 € | ca. 7.300 € | ca. 30.200 € (1,21 %) |
Notar- und Grundbuchkosten nach Kaufpreis – Orientierungswerte GNotKG, Stand August 2026 (Darlehen ca. 75 % des Kaufpreises)
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?▼
Notar und Grundbuchamt kosten zusammen rund 1,5 % des Kaufpreises, davon etwa 1,0 % Notar und 0,5 % Grundbuchamt. Bei 650.000 € Kaufpreis und 500.000 € Darlehen sind das rund 10.200 €. Die Quote sinkt mit steigendem Kaufpreis, weil die GNotKG-Tabelle degressiv verläuft.
Kann man Notarkosten verhandeln?▼
Nein. Notargebühren ergeben sich zwingend aus dem GNotKG und dem Geschäftswert; Rabatte sind dem Notar nach § 125 GNotKG gesetzlich untersagt. Jeder Notar rechnet bei gleichem Leistungsumfang identisch ab.
Welche Notarkosten zahlt der Verkäufer?▼
Der Verkäufer trägt die Lastenfreistellung, also die Löschung alter Grundschulden inklusive Treuhandauftrag – meist 150 bis 400 € je Grundschuld – sowie Kosten eigener Genehmigungen, Vollmachten oder einer Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall. Beurkundung und Eigentumsumschreibung zahlt der Käufer.
Wann muss die Notarrechnung bezahlt werden?▼
Die Kostenrechnung des Notars wird kurz nach der Beurkundung fällig, in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zugang. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Kaufpreis schon geflossen ist – Notarkosten müssen daher aus Eigenkapital vorgehalten werden.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?▼
Bei einer selbst genutzten Immobilie nicht. Bei einer vermieteten Immobilie zählen die Notar- und Grundbuchkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die Gebäudeabschreibung anteilig geltend gemacht; Kosten der Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten sofort abziehbar. Die Zuordnung sollte mit dem Steuerberater erfolgen.
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