Dachgeschosswohnungen, Maisonetten und Studios über den Dächern der Stadt – korrekt bewertet, richtig inszeniert, zum Höchstpreis verkauft.
Oberkassel·Pempelfort·Düsseltal
Bei Dachgeschossen entscheidet die Fläche unter der Schräge über den Preis.
Dachgeschoss- und Maisonettewohnungen erzielen in Düsseldorf 2026 zwischen 5.500 und 13.000 €/m². Eine nutzbare Dachterrasse bringt 8–15 % Aufschlag, ein fehlender Aufzug kostet 5–12 %. Der wichtigste Wertfaktor ist eine korrekte Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung – Flächen unter Dachschrägen zählen nur anteilig.
| Lage | Objektart | Verkaufspreis |
|---|---|---|
| Oberkassel | DG mit Dachterrasse | 10.000 – 13.000 €/m² |
| Carlstadt / Altstadt | Maisonette, saniert | 9.000 – 12.000 €/m² |
| Zooviertel / Düsseltal | DG-Wohnung, ausgebaut | 7.500 – 10.000 €/m² |
| Pempelfort | Maisonette | 6.800 – 9.500 €/m² |
| Flingern / Bilk | DG-Wohnung, saniert | 5.800 – 8.000 €/m² |
| Gerresheim / Wersten | DG-Wohnung, gepflegt | 5.500 – 7.200 €/m² |
Marktbeobachtung Next Concept, Stand 2026. Erzielte Verkaufspreise inkl. Off-Market-Transaktionen.
Korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Prüfung von Aufzug, Ausbaugenehmigung und Teilungserklärung.
Fotografie zur besten Tageszeit, Dachterrassen-Serien und 3D-Rundgang, der Schrägen als Charakter zeigt – nicht als Mangel.
Vorgemerkte Interessenten für Dachgeschoss und Maisonette werden vor dem Portalstart angesprochen.
Bonitätsprüfung, Kaufvertrag, Notartermin und Übergabe – vollständig durch uns begleitet.
Dachgeschoss- und Maisonettewohnungen erzielen 2026 in Düsseldorf zwischen 5.500 und 13.000 €/m². Ausgebaute DG-Wohnungen mit Dachterrasse und Aufzug in Oberkassel, Pempelfort oder im Zooviertel liegen im oberen Bereich.
Eine nutzbare Dachterrasse steigert den Wert um 8–15 %. Entscheidend sind Größe, Ausrichtung (Süd/West), Uneinsehbarkeit und ob sie direkt von den Wohnräumen zugänglich ist.
Ja, bei Dachgeschosswohnungen ab dem 3. Obergeschoss um typischerweise 5–12 %. Der Effekt ist bei größeren Familienwohnungen und im Segment 60+ am stärksten ausgeprägt.
Die Wohnfläche muss korrekt nach Wohnflächenverordnung berechnet sein – Flächen unter Dachschrägen zählen nur anteilig. Eine falsche Flächenangabe ist der häufigste Grund für Nachverhandlungen und Haftungsrisiken.
Nur, wenn Baugenehmigung und Statik geklärt sind und die Eigentümergemeinschaft zugestimmt hat. Oft ist es wirtschaftlicher, das Ausbaupotenzial als Argument zu verkaufen – wir beziffern es im Exposé belastbar.
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