Was die Mietverwaltung übernimmt
Kaufmännisch: Mieteingangskontrolle über ein separates Mietkonto, Mahnwesen in drei Stufen, Kautionsverwaltung auf verzinstem Treuhandkonto, Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb der Zwölfmonatsfrist, Anpassung der Vorauszahlungen, jährliche Eigentümerabrechnung mit Einnahmen-Ausgaben-Übersicht für Ihren Steuerberater.
Technisch: Mängelannahme über eine Servicenummer, Beauftragung geprüfter Handwerker, Terminkoordination mit dem Mieter, Rechnungsprüfung, regelmäßige Objektbegehung, Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Rauchwarnmelder, Trinkwasserprüfung nach TrinkwV).
Rechtlich: Prüfung von Mietminderungen, Vorbereitung von Kündigungen, Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB oder aus vertraglicher Staffel/Index, Wohnungsabnahme mit Protokoll und Kautionsabrechnung.
