Kurze Antwort:
Notarkosten beim Hausverkauf betragen ca. 1-1,5% des Kaufpreises. Der Käufer trägt die Beurkundungs- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer zahlt nur die Löschung bestehender Grundschulden (ca. 0,2% der Grundschuld). Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG).
Die gute Nachricht für Verkäufer: Der Großteil der Notarkosten wird vom Käufer getragen. Als Verkäufer zahlen Sie nur die Löschung Ihrer bestehenden Grundschulden. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten beide Seiten rechnen müssen.
Kostenbeispiel: Kaufpreis 500.000 €
| Position | Betrag | Zahlt |
|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 1.870 € | Käufer |
| Vollzug des Kaufvertrags | 467 € | Käufer |
| Betreuungstätigkeit | 467 € | Käufer |
| Grundbucheintragung Eigentümer | 935 € | Käufer |
| Auflassungsvormerkung | 467 € | Käufer |
| Löschung alte Grundschuld | 300 € | Verkäufer |
| Gesamt Käufer | 4.206 € | |
| Gesamt Verkäufer | 300 € |
* Beispielrechnung auf Basis GNotKG. Tatsächliche Kosten können variieren.
Kostenaufteilung im Detail
Käufer zahlt
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Vollzug und Betreuung durch Notar
- Eintragung als neuer Eigentümer
- Auflassungsvormerkung
- Eintragung neuer Grundschuld (bei Finanzierung)
Verkäufer zahlt
- Löschung bestehender Grundschulden
- Löschungsbewilligung der Bank
- Ggf. Löschung von Wohnrechten
Ablauf beim Notar
Vertragsentwurf
1-2 WochenNotar erstellt Kaufvertragsentwurf, beide Parteien prüfen
Beurkundungstermin
Ca. 1 StundeKäufer, Verkäufer und Notar unterzeichnen vor Ort
Auflassungsvormerkung
1-2 WochenNotar beantragt Eintragung beim Grundbuchamt
Fälligkeitsmitteilung
Nach EintragungNotar informiert Käufer, dass Kaufpreis zu zahlen ist
Eigentumsumschreibung
4-8 WochenNach Kaufpreiszahlung: Eintragung neuer Eigentümer
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Häufige Fragen zu Notarkosten
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?+
Wer bezahlt den Notar beim Hauskauf?+
Kann man die Notarkosten verhandeln?+
Wann sind die Notarkosten fällig?+
Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?+
Fazit
Als Verkäufer tragen Sie nur einen kleinen Teil der Notarkosten – nämlich die Löschung bestehender Grundschulden. Der Käufer übernimmt den Großteil der Gebühren für Beurkundung und Grundbucheintragung. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
Stand: Januar 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr
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