Ratgeber Erbe · Düsseldorf

Immobilie geerbt.
Schritt für Schritt.

Sechs Ratgeber, eine klare Reihenfolge: von den ersten Wochen nach dem Erbfall bis zum Verkauf in Düsseldorf.

Zum Wegweiser
Kurzantwort

Wer in Düsseldorf eine Immobilie erbt, entscheidet innerhalb von 6 Wochen über Annahme oder Ausschlagung, meldet den Erwerb binnen 3 Monaten dem Finanzamt und lässt das Grundbuch innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei berichtigen. Erst danach lohnt die Entscheidung zwischen Behalten, Vermieten und Verkaufen – auf Basis einer neutralen Marktwertermittlung.

Fristen

Die wichtigsten Fristen nach dem Erbfall

  • 6 Wochen: Erbe annehmen oder ausschlagen (6 Monate bei Auslandsbezug).
  • 3 Monate: Anzeige des Erwerbs beim Erbschaftsteuer-Finanzamt.
  • 2 Jahre: Grundbuchberichtigung ohne Gerichtsgebühren.
  • 10 Jahre: Spekulationsfrist ab Kauf durch den Erblasser.
  • 10 Jahre: Selbstnutzung des Familienheims für die Steuerbefreiung.
FAQ

Häufige Fragen von Erben

In welcher Reihenfolge sollte ich nach einem Erbfall vorgehen?+

Zuerst Erbe annehmen oder ausschlagen (6 Wochen Frist) und Erbschein bzw. notarielles Testament besorgen. Dann die Immobilie absichern und das Grundbuch berichtigen lassen. Danach den Marktwert ermitteln, über Behalten oder Verkaufen entscheiden und die Erbschaftssteuer klären.

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?+

In der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Lebte der Erblasser im Ausland oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es 6 Monate.

Muss ich als Erbe die Erbschaft dem Finanzamt melden?+

Ja, Erwerbe von Todes wegen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen, sofern nicht bereits ein Notar oder Gericht die Meldung übernommen hat.

Ist die Grundbuchberichtigung nach dem Erbfall kostenlos?+

Ja, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt gestellt wird, fallen für die Eintragung der Erben keine Gerichtsgebühren an.

Wann fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?+

Nur wenn zwischen Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Die Besitzzeit des Erblassers wird Ihnen angerechnet. Eine steuerliche Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.

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Was ist die geerbte
Immobilie wert?

Eine neutrale Bewertung ist die Grundlage für jede Entscheidung – auch zwischen Miterben.

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