Sechs Ratgeber, eine klare Reihenfolge: von den ersten Wochen nach dem Erbfall bis zum Verkauf in Düsseldorf.
Wer in Düsseldorf eine Immobilie erbt, entscheidet innerhalb von 6 Wochen über Annahme oder Ausschlagung, meldet den Erwerb binnen 3 Monaten dem Finanzamt und lässt das Grundbuch innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei berichtigen. Erst danach lohnt die Entscheidung zwischen Behalten, Vermieten und Verkaufen – auf Basis einer neutralen Marktwertermittlung.
Erbschein, Fristen, Grundbuch, Versicherung, Leerstand absichern. Die Checkliste für die ersten Wochen nach dem Erbfall in Düsseldorf.
Erste Schritte nach dem ErbfallNeutrale Entscheidungshilfe mit Vor- und Nachteilen, Steuer- und Kostenfolgen jeder Option.
Entscheidungshilfe lesenFreibeträge nach Verwandtschaftsgrad, Familienheim-Regel, Steuersätze und Bewertung durch das Finanzamt.
Freibeträge & SteuersätzeGrundlagen der Erbengemeinschaft – und wie man eine Teilungsversteigerung vermeidet.
Erbengemeinschaft verstehenBewertung, Unterlagen, Räumung und Vermarktung der Erbimmobilie – begleitet von unserem Team vor Ort.
Erbimmobilie verkaufenNeutrale Bewertung, Vermittlung zwischen Miterben und notarielle Auseinandersetzung.
Verkauf durch ErbengemeinschaftZuerst Erbe annehmen oder ausschlagen (6 Wochen Frist) und Erbschein bzw. notarielles Testament besorgen. Dann die Immobilie absichern und das Grundbuch berichtigen lassen. Danach den Marktwert ermitteln, über Behalten oder Verkaufen entscheiden und die Erbschaftssteuer klären.
In der Regel 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Lebte der Erblasser im Ausland oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es 6 Monate.
Ja, Erwerbe von Todes wegen sind innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen, sofern nicht bereits ein Notar oder Gericht die Meldung übernommen hat.
Ja, wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt gestellt wird, fallen für die Eintragung der Erben keine Gerichtsgebühren an.
Nur wenn zwischen Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Die Besitzzeit des Erblassers wird Ihnen angerechnet. Eine steuerliche Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Eine neutrale Bewertung ist die Grundlage für jede Entscheidung – auch zwischen Miterben.