Die Teilungsversteigerung wirkt auf viele Miterben wie das schärfste Schwert – tatsächlich verlieren alle Beteiligten Geld. Am Amtsgericht Düsseldorf-Mettmann werden Immobilien im ersten Termin nur zugeschlagen, wenn mindestens 50 % des Verkehrswerts geboten werden – im zweiten Termin greift diese Wertgrenze nicht mehr, Zuschläge bei 30–40 % kommen vor.
Zusätzliche Nachteile: Verfahrensdauer 12–24 Monate, Verfahrenskosten 2–5 % des Erlöses, Gerichtskosten, öffentliche Termine, keine Auswahl des Käufers, keine Verhandlung, Streit vertieft sich meist weiter. In 9 von 10 Fällen lassen sich Erbengemeinschaften durch neutrale Moderation doch noch einigen.