Wann ein Schnellverkauf sinnvoll ist – und wann nicht
Sinnvoll bei: drohender Zwangsversteigerung (Rettungsverkauf spart 20–30 % Wertverlust), Scheidung mit einvernehmlicher Auflösung, Erbengemeinschaft mit Streitpotenzial, Umzug ins Ausland mit fixem Termin, akutem Liquiditätsbedarf.
Nicht sinnvoll bei: reinem Wunsch nach schneller Zahlung ohne echten Zeitdruck – dann ist die reguläre Vermarktung (Ø 81 Tage bei uns) fast immer wirtschaftlicher.
