Stand: August 2026
Grundbuchauszug beantragen: Kosten, Dauer und Schritt-für-Schritt-Anleitung (2026)
Kurz erklärt
Ein Grundbuchauszug wird beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beantragt – schriftlich, online über das Landesportal oder persönlich. Er kostet 10 € (einfach) bzw. 20 € (beglaubigt) und liegt in der Regel nach 1 bis 5 Werktagen vor. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist: Eigentümer, Erben, Notare, Banken, Gläubiger sowie Kaufinteressenten mit konkretem Kaufvorhaben. Für Düsseldorfer Immobilien ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.
Ohne aktuellen Grundbuchauszug bewegt sich beim Immobilienverkauf nichts: Notar, Bank und Käufer verlangen ihn, und zwar möglichst frisch. Er ist das amtliche Register darüber, wer Eigentümer ist, welche Rechte Dritter auf dem Grundstück liegen und welche Schulden noch eingetragen sind.
Wir beantragen ihn für unsere Verkäufer in Düsseldorf und Umgebung regelmäßig selbst – und erklären hier, wie es geht, was es kostet und welche Einträge einen Verkauf tatsächlich verzögern können.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist eine Kopie des Grundbuchblatts Ihrer Immobilie. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, geführt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, und genießt den sogenannten öffentlichen Glauben (§ 891 BGB): Was dort eingetragen ist, gilt rechtlich als richtig.
Ein Auszug besteht aus vier Teilen:
- Bestandsverzeichnis: Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe, Lage und Wirtschaftsart des Grundstücks.
- Abteilung I – Eigentum: Wer Eigentümer ist, zu welchem Anteil und auf welcher Grundlage (Kauf, Erbfolge, Zuschlag).
- Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrecht, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Auflassungsvormerkung, Insolvenzvermerke.
- Abteilung III – Grundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken samt Betrag und Gläubiger.
Für den Verkauf sind vor allem Abteilung II und III entscheidend – dort entstehen die Überraschungen.
Grundbuchauszug beantragen: die drei Wege
1. Online über das Landesportal. In Nordrhein-Westfalen läuft der elektronische Abruf über das Grundbuchportal der Justiz (SolumWEB / Grundbucheinsicht der Länder). Voraussetzung ist eine Registrierung und der Nachweis des berechtigten Interesses. Notare, Banken und gewerbliche Nutzer erhalten dauerhafte Zugänge.
2. Schriftlich per Antrag. Ein formfreies Schreiben an das Grundbuchamt genügt. Erforderlich sind: Ihr Name und Ihre Anschrift, die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Adresse und – wenn bekannt – Gemarkung, Flur, Flurstück oder die Grundbuchblattnummer), die Art des gewünschten Auszugs sowie die Begründung des berechtigten Interesses.
3. Persönlich beim Grundbuchamt. Mit Ausweis und Nachweis des Interesses ist die Einsicht direkt vor Ort möglich, oft mit sofortigem Ausdruck. Für Düsseldorfer Objekte ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, für Ratingen und den Kreis Mettmann das Amtsgericht Mettmann bzw. Ratingen, für Neuss das Amtsgericht Neuss und für Krefeld das Amtsgericht Krefeld.
Ohne Notar geht es auch – mit Notar geht es schneller. Notare haben elektronischen Direktzugriff und können den Auszug innerhalb von Minuten abrufen. Deshalb liegt der Auszug beim Kaufvertragsentwurf praktisch immer schon vor.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Das Grundbuch ist kein frei einsehbares Register. § 12 GBO verlangt ein berechtigtes Interesse. Anerkannt ist es unter anderem bei:
- Eigentümern und Miteigentümern (auch Erbengemeinschaften)
- Erben – mit Erbschein oder beglaubigtem Testament
- Notaren, Gerichten und Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben
- Banken und Gläubigern mit eingetragenem Recht oder Finanzierungsanfrage
- Kaufinteressenten mit konkretem Kaufvorhaben – etwa mit einem Kaufvertragsentwurf oder einer Bestätigung des Eigentümers
- Mietern nur in Ausnahmefällen, etwa zur Klärung des Vermieter-Eigentums
Nicht ausreichend sind reine Neugier, ein allgemeines Marktinteresse oder die Absicht, Nachbardaten zu prüfen. Makler benötigen eine Vollmacht des Eigentümers – wir arbeiten deshalb mit einer schriftlichen Auftragserteilung, damit wir alle Unterlagen selbst beschaffen können.
Kosten und Dauer im Überblick
Die Gebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, KV 17000 ff.) geregelt und damit unabhängig vom Immobilienwert. Der elektronische Abruf über ein Landesportal ist mit 8 € je Abruf am günstigsten; private Vermittlungsdienste im Netz verlangen häufig 20 bis 40 € Servicegebühr obendrauf – das ist zulässig, aber überflüssig.
Grundbuchauszug richtig lesen: worauf Verkäufer achten müssen
In der Praxis verzögern immer dieselben Einträge den Verkauf. Prüfen Sie deshalb vor dem Vermarktungsstart:
- Alte Grundschulden in Abteilung III. Häufig ist das Darlehen längst getilgt, die Grundschuld aber nie gelöscht. Die Löschung braucht eine Löschungsbewilligung der Bank plus notarielle Beglaubigung – rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen.
- Wohnrecht oder Nießbrauch in Abteilung II. Beides mindert den Verkehrswert deutlich und muss vor dem Verkauf geklärt oder im Kaufpreis abgebildet werden.
- Wege- und Leitungsrechte. Kein Dealbreaker, aber ein Verhandlungsargument für Käufer, wenn sie erst beim Notar davon erfahren.
- Vorkaufsrechte. Privat eingetragene oder gemeindliche Vorkaufsrechte können einen unterschriebenen Kaufvertrag noch aushebeln.
- Veraltete Eigentümerangaben. Nach Erbfällen ist oft noch der Verstorbene eingetragen. Vor dem Verkauf ist eine Grundbuchberichtigung nötig – bei Vorlage innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Unser Rat: Beantragen Sie den Auszug nicht erst, wenn ein Käufer gefunden ist, sondern vor dem Vermarktungsstart. Jede Woche, die zwischen Zusage und Notartermin verstreicht, kostet Verhandlungsmacht.
Wie aktuell muss der Auszug sein?
Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer – ein Grundbuchauszug ist eine Momentaufnahme. Banken akzeptieren in der Regel Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind, Notare rufen kurz vor der Beurkundung ohnehin den tagesaktuellen Stand ab. Für die Vermarktung reicht ein Auszug, der zum Start nicht älter als sechs Monate ist; nach jeder Änderung (Löschung, Erbberichtigung) sollten Sie neu ziehen.
Übersicht
| Variante | Gebühr | Bearbeitungszeit | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|
| Einfacher Grundbuchauszug (Papier) | 10 € | 1–5 Werktage | Vermarktung, eigene Prüfung |
| Beglaubigter Grundbuchauszug | 20 € | 2–7 Werktage | Bank, Gericht, Behörde |
| Elektronischer Abruf (Landesportal) | 8 € | sofort bis 1 Tag | Notare, Banken, Profis |
| Einsicht vor Ort ohne Ausdruck | gebührenfrei | sofort (Termin) | Schnelle Kontrolle |
| Abruf über privaten Dienstleister | 25–40 € | 1–3 Werktage | nur bei fehlendem Zugang |
| Grundbuchberichtigung nach Erbfall | 0 € (innerhalb 2 Jahren) | 2–8 Wochen | Erben vor Verkauf |
Gebühren und Bearbeitungszeit für Grundbuchauszüge in Deutschland (Stand 2026, GNotKG KV 17000 ff.)
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Was kostet ein Grundbuchauszug 2026?▼
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Der elektronische Abruf über ein Landesportal kostet 8 € je Abruf. Die Gebühren sind im GNotKG bundesweit einheitlich geregelt und unabhängig vom Wert der Immobilie. Private Vermittlungsportale verlangen zusätzlich 15 bis 30 € Servicegebühr.
Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu bekommen?▼
Bei schriftlichem Antrag dauert es üblicherweise 1 bis 5 Werktage, bei beglaubigten Auszügen bis zu 7 Werktage. Über den elektronischen Abruf im Landesportal ist der Auszug sofort verfügbar. Bei persönlicher Einsicht vor Ort erhalten Sie ihn direkt am Termin.
Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?▼
Ja. In Nordrhein-Westfalen läuft der elektronische Abruf über das Grundbuchportal der Landesjustiz. Sie müssen sich registrieren und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Alternativ genügt eine formfreie E-Mail oder ein Schreiben an das zuständige Grundbuchamt des Amtsgerichts.
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen?▼
Nur wer ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO nachweist: Eigentümer, Erben mit Erbschein, Notare, Gerichte, Behörden, Banken und Gläubiger mit eingetragenem Recht sowie Kaufinteressenten mit konkretem Kaufvorhaben. Reine Neugier oder allgemeines Marktinteresse genügen nicht.
Welches Grundbuchamt ist für Düsseldorf zuständig?▼
Für Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Düsseldorf zuständig. Für Ratingen und den Kreis Mettmann sind die Amtsgerichte Ratingen und Mettmann zuständig, für Neuss das Amtsgericht Neuss, für Krefeld das Amtsgericht Krefeld.
Brauche ich für den Verkauf einen aktuellen Grundbuchauszug?▼
Ja. Notar, Käufer und finanzierende Bank verlangen einen aktuellen Auszug. Banken akzeptieren in der Regel Auszüge, die nicht älter als drei Monate sind. Wir empfehlen, den Auszug bereits vor dem Vermarktungsstart zu ziehen, um Altlasten wie nicht gelöschte Grundschulden oder veraltete Eigentümerangaben früh zu klären.
Was steht in Abteilung III des Grundbuchs?▼
Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken mit Betrag und Gläubiger. Sehr häufig stehen dort noch Grundschulden für längst getilgte Darlehen. Die Löschung erfordert eine Löschungsbewilligung der Bank und eine notarielle Beglaubigung und dauert zwei bis sechs Wochen.
Wir beschaffen Ihre Unterlagen – Sie verkaufen.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Teilungserklärung, Energieausweis: Wir holen alle Verkaufsunterlagen für Ihre Immobilie in Düsseldorf und Umgebung selbst ein und prüfen sie auf Einträge, die den Verkauf verzögern könnten. Kostenfrei im Rahmen unserer Erstberatung.
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