Maklerprovision NRW berechnen
3,57 % je Partei – sofort in Euro
Kaufpreis eingeben und sofort sehen: Was zahlt der Käufer, was der Verkäufer, wie viel davon ist Mehrwertsteuer und was bleibt Ihnen als Erlös.
Kurzantwort
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW? Üblich sind 2026 insgesamt 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer, bei Häusern und Wohnungen hälftig geteilt: Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 %. Bei 500.000 € Kaufpreis sind das 17.850 € pro Partei. Die Provision ist frei verhandelbar und nur bei erfolgreichem Verkauf fällig.
Kaufpreis eingeben – Provision sofort sehen
Provisionssatz je Partei (inkl. MwSt.)
Ergebnis
- Provision je Partei
- 17.850 €
- davon netto / 19 % MwSt.
- 15.000 € / 2.850 €
- Provision gesamt (7,14 %)
- 35.700 €
- Ihr Erlös als Verkäufer
- 482.150 €
- Käufer zahlt (ohne Steuer/Notar)
- 517.850 €
Wer zahlt was? Die Teilungsregel nach § 656c BGB
Seit Dezember 2020 gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden: Wenn beide Seiten den Makler beauftragen, zahlen beide gleich viel. Das ist in NRW der Regelfall mit je 3,57 %.
Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und zwar erst, wenn er seinen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB). Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gelten diese Regeln nicht.
Mehr Hintergrund: Maklerprovision NRW im Detail, alle Kosten beim Hausverkauf und der Grunderwerbsteuer-Rechner für Käufer.
Häufige Fragen zur Maklerprovision in NRW
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW 2026?+
In NRW sind 2026 meist 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer üblich. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen wird das nach § 656c BGB hälftig geteilt: Käufer und Verkäufer zahlen je 3,57 %. Bei 500.000 € Kaufpreis sind das 17.850 € pro Partei. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar.
Was ist der Unterschied zwischen Maklerprovision, Maklergebühren und Maklercourtage?+
Gemeint ist immer dasselbe: die erfolgsabhängige Vergütung des Maklers. Sie wird erst fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Ohne Verkauf fällt keine Provision an. Die Begriffe Courtage und Gebühren sind lediglich regionale oder umgangssprachliche Varianten.
Muss der Käufer in NRW immer die Hälfte zahlen?+
Nein. Für Häuser und Wohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, gilt: Zahlen beide Seiten, dann gleich viel. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und zwar erst, nachdem er selbst gezahlt hat. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbe gilt diese Teilungsregel nicht.
Wann ist die Maklerprovision fällig?+
Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient. Üblich ist eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Beurkundung. Wird der Vertrag später wegen eines anfänglichen Mangels unwirksam, entfällt der Anspruch. Ein Rücktritt aus anderen Gründen lässt ihn in der Regel bestehen.
Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?+
Bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten erhöht die Käuferprovision die Anschaffungskosten und wird über die Abschreibung berücksichtigt. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mindert die Verkäuferprovision den Gewinn. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater.
Lohnt sich ein Makler trotz Provision?+
Entscheidend ist der Nettoerlös, nicht die Provision allein. Ein professionell vermarktetes Objekt erzielt häufig einen höheren Preis und wird schneller verkauft. Rechnen Sie im Rechner nach: Ab welchem Mehrpreis ist die Verkäuferprovision gedeckt? Bei 3,57 % liegt diese Schwelle bei rund 3,7 % Mehrpreis.
Was bleibt Ihnen nach dem Verkauf wirklich?
Wir bewerten Ihre Immobilie kostenlos und rechnen Ihren Nettoerlös inklusive aller Kosten transparent vor.
Provision, Preis und Erlös für Ihr Objekt konkret
Wir zeigen Ihnen, welcher Preis in Ihrer Lage realistisch ist und was nach allen Kosten übrig bleibt.
Hinweis: Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die Provisionshöhe ist frei verhandelbar; maßgeblich ist der jeweilige Maklervertrag.
