Stand: September 2026
Grunderwerbsteuer NRW: 6,5 % richtig berechnen – Bemessungsgrundlage, Fristen und legale Spielräume

Kurz erklärt
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung – bundesweit der höchste Satz, unverändert seit 2015. Bei einem Kaufpreis von 650.000 € sind das 42.250 €. Schuldner sind laut Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam, im Kaufvertrag wird die Steuer aber praktisch immer dem Käufer auferlegt. Der Bescheid kommt einige Wochen nach der Beurkundung und ist in der Regel innerhalb eines Monats fällig. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten – und der einzige, den Käufer nicht verhandeln können. Was viele unterschätzen: Nicht der Kaufpreis, sondern die Gegenleistung ist die Bemessungsgrundlage. Was dazugehört und was nicht, entscheidet über mehrere Tausend Euro.
Dieser Beitrag zeigt die konkrete Rechnung für Düsseldorf und NRW, benennt die Bemessungsgrundlage im Detail, erklärt den Ablauf bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung und die gesetzlichen Ausnahmen.
6,5 % in NRW: Wie der Steuersatz zustande kommt
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland den Satz selbst fest (Art. 105 Abs. 2a GG). Nordrhein-Westfalen hat den Satz zum 1. Januar 2015 von 5,0 % auf 6,5 % erhöht und liegt damit gemeinsam mit Brandenburg, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Thüringen an der Spitze. Bayern erhebt weiterhin 3,5 %.
Für Düsseldorf, Neuss, Meerbusch, Ratingen, Krefeld und Mettmann gilt derselbe Satz – die Gemeinde spielt anders als bei der Grundsteuer keine Rolle. Steuerpflichtig ist der Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG, entstanden mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags (nicht erst mit der Grundbuchumschreibung).
Bemessungsgrundlage: Was zählt zur Gegenleistung – und was nicht
Nach § 8 Abs. 1 GrEStG bemisst sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung, nicht nach dem Verkehrswert. Zur Gegenleistung gehören:
- der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude
- übernommene Belastungen und Verpflichtungen (z. B. eine übernommene Instandhaltungs- oder Erschließungslast)
- fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile – Einbauküche und Sanitär gelten regelmäßig als Gebäudebestandteil
- bei Neubau mit einheitlichem Vertragswerk auch die Bauleistung (sogenannter „einheitlicher Erwerbsgegenstand")
Nicht zur Gegenleistung gehören:
- bewegliches Inventar wie Markisen, Gartenhaus, Möbel, Sauna oder freistehende Geräte – wenn im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen
- Instandhaltungsrücklage der WEG – bei Wohnungskäufen unstrittig abzugsfähig, wenn im Vertrag betragsmäßig benannt
- Maklercourtage, Notarkosten, Gerichtskosten
Praxishinweis: Finanzämter akzeptieren Inventarwerte erfahrungsgemäß problemlos, solange sie plausibel bleiben – als Faustregel gelten bis rund 15 % des Kaufpreises als unkritisch, darüber ist mit Rückfragen und Nachweisverlangen zu rechnen. Ein überzeichneter Inventarwert kann außerdem die Beleihung erschweren, weil Banken Inventar nicht mitfinanzieren.
Rechenbeispiel Düsseldorf: 650.000 € Kaufpreis
Eigentumswohnung in Pempelfort, Kaufpreis 650.000 €, Einbauküche und Sauna im Wert von 25.000 € gesondert ausgewiesen, Instandhaltungsrücklage 12.000 € benannt:
- Kaufpreis gesamt: 650.000 €
- abzüglich bewegliches Inventar: −25.000 €
- abzüglich Instandhaltungsrücklage: −12.000 €
- Bemessungsgrundlage: 613.000 €
- Grunderwerbsteuer 6,5 %: 39.845 € (statt 42.250 € ohne Aufteilung)
Ersparnis: 2.405 € – allein durch eine korrekte, im Kaufvertrag dokumentierte Aufteilung. Der Betrag entspricht in etwa den kompletten Notarkosten dieses Kaufs.
Ablauf: Vom Notartermin zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Tag 0 – Beurkundung: Die Steuer entsteht. Der Notar meldet den Erwerbsvorgang binnen zwei Wochen an das zuständige Finanzamt (§ 18 GrEStG).
- Woche 2–8 – Steuerbescheid: Das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid gegenüber dem Käufer fest. Die Bearbeitungsdauer schwankt in NRW spürbar.
- +1 Monat – Fälligkeit: Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe (§ 15 GrEStG).
- Nach Zahlung – Unbedenklichkeitsbescheinigung: Das Finanzamt bestätigt dem Grundbuchamt, dass steuerlich nichts entgegensteht (§ 22 GrEStG). Ohne diese Bescheinigung wird der Käufer nicht als Eigentümer eingetragen.
Ausnahmen: Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
- Verwandte in gerader Linie (§ 3 Nr. 6 GrEStG): Verkauf an Kinder, Enkel, Eltern oder Großeltern ist steuerfrei – Geschwister dagegen nicht.
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 GrEStG): Erwerbe zwischen ihnen sind steuerfrei, auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG).
- Erbfall und Schenkung: unterliegen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, nicht der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG).
- Bagatellgrenze (§ 3 Nr. 1 GrEStG): Gegenleistungen bis 2.500 € bleiben steuerfrei – praktisch nur bei Kleinstflächen relevant.
Was das für Verkäufer bedeutet
6,5 % Grunderwerbsteuer plus Notar, Grundbuch und ggf. Courtage bedeuten für Käufer in NRW rund 8 bis 11 % Nebenkosten, die keine Bank vollständig mitfinanziert – sie müssen aus Eigenkapital kommen. Das begrenzt das Budget der Interessenten spürbar und ist ein Grund, warum in Düsseldorf gut vorbereitete Objekte mit belastbaren Unterlagen schneller verkauft werden: Käufer kalkulieren härter als vor der Zinswende. Eine saubere Inventarliste im Kaufvertrag ist deshalb kein Detail, sondern ein echtes Verkaufsargument.
Übersicht
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer 6,5 % | Nebenkosten gesamt (ca. 8–11 %) |
|---|---|---|
| 300.000 € | 19.500 € | 24.000–33.000 € |
| 450.000 € | 29.250 € | 36.000–49.500 € |
| 650.000 € | 42.250 € | 52.000–71.500 € |
| 850.000 € | 55.250 € | 68.000–93.500 € |
| 1.200.000 € | 78.000 € | 96.000–132.000 € |
| 2.500.000 € | 162.500 € | 200.000–275.000 € |
Grunderwerbsteuer NRW (6,5 %) nach Kaufpreis – Stand August 2026, ohne Inventarabzug
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht. nextconcept Immobilien unterstützt im Verbund mit erfahrenen Steuerberatern in Düsseldorf.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW 2026?▼
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Gegenleistung – unverändert seit dem 1. Januar 2015 und bundesweit der höchste Satz. Bei 650.000 € Kaufpreis sind das 42.250 €.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?▼
Gesetzlich sind nach § 13 GrEStG beide Vertragsparteien Gesamtschuldner. In der Praxis regelt der Kaufvertrag nahezu immer, dass der Käufer die Steuer trägt, und das Finanzamt richtet den Bescheid entsprechend an ihn.
Kann ich Grunderwerbsteuer durch Inventar sparen?▼
Ja. Bewegliches Inventar wie Möbel, Sauna, Gartenhaus oder Markise sowie die Instandhaltungsrücklage einer WEG gehören nicht zur Gegenleistung, wenn sie im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen sind. Als unkritisch gelten Inventarwerte bis rund 15 % des Kaufpreises.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?▼
Der Bescheid kommt meist zwei bis acht Wochen nach der notariellen Beurkundung, die Zahlungsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?▼
Steuerfrei sind Erwerbe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Erwerbe von Verwandten in gerader Linie wie Eltern, Kindern und Enkeln, Übertragungen im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung sowie Erbfälle und Schenkungen. Geschwister sind ausdrücklich nicht befreit.
Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer in Düsseldorf?▼
Kaufpreis abzüglich gesondert ausgewiesenem beweglichem Inventar und benannter Instandhaltungsrücklage ergibt die Bemessungsgrundlage; davon 6,5 %. Beispiel Düsseldorf: 650.000 € minus 25.000 € Inventar minus 12.000 € Rücklage = 613.000 € × 6,5 % = 39.845 €. In Düsseldorf gilt derselbe Satz wie in Neuss, Ratingen, Meerbusch, Krefeld und Mettmann.
Steigt oder sinkt die Grunderwerbsteuer in NRW 2026?▼
Der Satz liegt 2026 unverändert bei 6,5 %. NRW hat weder eine Erhöhung noch eine Senkung beschlossen. Diskutiert wird bundespolitisch ein Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum; ein solcher Freibetrag existiert in NRW derzeit nicht. Kalkulieren Sie deshalb mit 6,5 %.
Gibt es in NRW einen Freibetrag für Erstkäufer oder Familien?▼
Nein. NRW gewährt 2026 keinen allgemeinen Freibetrag und keine Ermäßigung für Erstkäufer oder Familien. Entlastung entsteht praktisch nur über die korrekte Bemessungsgrundlage – also gesondert ausgewiesenes Inventar und die Instandhaltungsrücklage – sowie über die gesetzlichen Befreiungen im Familienkreis.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?▼
Bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht. Bei vermieteten Objekten zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten: Der auf das Gebäude entfallende Anteil erhöht die Abschreibungsbasis und wirkt sich damit über die AfA aus, der Anteil auf den Grund und Boden nicht. Die Zuordnung sollte ein Steuerberater vornehmen.
Was passiert, wenn der Kauf nach der Beurkundung rückabgewickelt wird?▼
Wird der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, kann die Grunderwerbsteuer nach § 16 GrEStG auf Antrag aufgehoben oder erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Verfügungsmacht nicht behält und die Rückabwicklung dem Finanzamt angezeigt wird.
Wie lange dauert die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Düsseldorf?▼
Nach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Bescheinigung meist innerhalb von einer bis drei Wochen aus und übermittelt sie dem Notar bzw. Grundbuchamt. Wer den Bescheid sofort zahlt und die Zahlung dem Notar belegt, verkürzt die Zeit bis zur Eigentumsumschreibung deutlich.
Fällt Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks mit Bauvertrag an?▼
Ja, und zwar oft auf den Gesamtpreis. Liegt ein einheitliches Vertragswerk vor – Grundstück und Bauleistung sind rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verknüpft –, zählt die Bauleistung zur Gegenleistung. Dann werden 6,5 % auch auf die Baukosten fällig, was bei Neubauprojekten mehrere Zehntausend Euro ausmacht.
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